08/09 "Wie die Mieterhöhung hieb- und stichfest gemacht wird", Haus & Grund informiert
So mancher Vermieter hat es schon leidvoll durch gerichtliche Belehrung erleben müssen: Erst modernisiert er mit dem Einsatz hoher Bausummen und dann platzt ihm seine gesamte Rechnung.
Denn seine Mieterhöhung ist ganz oder in Teilen unwirksam. Das Problem: Häufig fallen Reparaturen mit Modernisierungsarbeiten zusammen und lassen sich schon rein bautechnisch nicht voneinander trennen. Aktuell anfallende Reparaturkosten dürfen aber nicht zur Grundlage der Modernisierungsmieterhöhung gemacht werden. Nur reine Modernisierungskosten können Grundlage einer Mieterhöhung sein (§ 559 Abs. 1 BGB). Im Zusammenhang mit einer Modernisierung angefallene Reparaturkosten sind nicht ansatzfähig.