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05/2015 "Höhere Zuschüsse für Heizungen mit erneuerbaren Energien", Haus & Grund informiert

Marktanreizprogramm - Bereits zu Beginn dieses Jahres wurden die Fördersätze für kleine Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Mini-KWK) bis 20 Kilowatt elektrischer Leistung angehoben. Jetzt wurde auch die Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien verbessert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Richtlinie zum Marktanreizprogramm (MAP) überarbeitet. Seit dem 1. April erhalten damit private Hauseigentümer, die ihre alte Heizung modernisieren und eine Solarthermieanlage, Biomasseheizung oder effiziente Wärmepumpe einbauen, deutlich höhere Zuschüsse. Die Verbesserungen für private Hauseigentümer sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt (Artikel).

Die aktuelle Novelle beinhaltet neben den höheren Investitionszuschüssen für die Anschaffung (Basisförderung) folgende weitere Neuerungen für Hauseigentümer:
Solarkollektoranlagen werden zukünftig auch dann gefördert, wenn sie ausschließlich der Warmwasserversorgung dienen. Zuvor wurden Solaranlagen zur Warmwasserbereitung nur in Kombination mit der Heizung unterstützt.
Eine Förderung nach dem MAP war bisher nur möglich, wenn die Heizungsanlagen vor dem 1. Januar 2009 eingebaut wurden. Die Förderung kann jetzt generell für die Umstellung von Heizungsanlagen in bestehenden Gebäuden beantragt werden, in denen zum Zeitpunkt der Umstellung seit mindestens zwei Jahren ein anderes Heizsystem installiert ist.
Für gleichzeitig mit der Umstellung einhergehende Optimierungsmaßnahmen am Heizsystem, wie etwa für die Erneuerung der Heizkörper, wird eine Zusatzförderung gewährt. Diese beträgt 10 Prozent der Nettoinvestitionskosten, maximal aber 50 Prozent der jeweiligen Basisförderung.
Wer bereits in der Vergangenheit eine Förderung über das l\/IAP erhalten hat, kann nun für das Nachjustieren seiner vorhandenen erneuerbaren Heizanlage nach 3 bis 7 Jahren ebenfalls mit einem Zuschuss von 100 bis maximal 200 Euro rechnen.
Für Wärmepumpen, die stromseitig lastabhängig geregelt werden können, wurde ein Bonus von 500 Euro eingeführt.
Wer seine Wärmepumpen ein Jahr nach Inbetriebnahme einem Wärmepumpencheck unterziehen lässt, erhält ebenfalls eine Zusatzförderung bis zu einer Höhe von 250 Euro.
Der Wärmenetzbonus, der bisher nur für die Einspeisung von Wärme aus einer Solarthermieanlage gewährt wurde, kann nun auch für Biomasseanlagen und Wärmepumpen beantragt werden.
Die Frist für die Antragstellung wurde von sechs auf neun Monate erweitert. Das heißt, die Förderung muss jetzt erst innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizung eingereicht werden.

Wer geschickt kombiniert, kann den Finanzierungsbedarf deutlich reduzieren

Die Anschaffung zum Beispiel eines Pelletkessels für ein Zweifamilienhaus mit 20 Kilowatt Leistung und einem 600 Liter Pufferspeicher wird seit dem 1. April mit einem Zuschuss von 3.500 Euro gefördert. Wird der Pelletkessel noch mit Einrichtungen zur Nutzung der im Abgas enthaltenen Wärme (Brennwertnutzung) ausgestattet, erhöht sich der Zuschuss um 750 Euro. Auch die Kosten für die Entsorgung der alten Heizung und des alten Gas- oder Öltanks, für den Einbau neuer Heizflächen oder die Schornsteinanpassung können mit der Errichtung des Pelletkessels um 10 Prozent gemindert werden, maximal jedoch bis zur Hälfte der Basisförderung (also bis 1.750 Euro). Damit reduziert sich der Finanzierungsbedarf für den Einbau des Pelletkessels in unserem Beispiel um bis zu 7.000 Euro. Die Zuschüsse können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Allerdings sind einige Fördervoraussetzungen zu beachten: So ist zum Beispiel ein hydraulischer Abgleich beim Einsatz eines Pelletkessels oder einer Wärmepumpe erforderlich und bei Solaranlagen müssen die verwendeten Kollektoren vom BAFA als förderfähig anerkannt sein. Deshalb ist es ratsam, sich bereits bei der Planung über die Fördervoraussetzungen zu informieren. Die erforderlichen Informationen, aber auch die Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des BAFA unter www.bafa.de.

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