02/2013 "Höhere Zuschüsse für den Austausch alter Heizungen", Haus & Grund informiert
Förderung erneuerbarer Energien
Trotz der Absage des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung Ende vergangenen Jahres bieten die erhöhten Zuschüsse des bewährten Marktanreizprogrammes (MAP) eine Möglichkeit zur wirtschaftlichen Modernisierung von Heizungsanlagen. Angesichts des aktuellen Energiepreisanstiegs und der bis 2020 prognostizierten Preissteigerung für Heizöl und Fernwärme um knapp 60 Prozent und für Erdgas um 35 Prozent ist es ratsam, über Energieeinsparmaßnahmen und die Nutzung regenerativer Energien nachzudenken.
Über das MAP fördert der Staat Anlagen für Heizung und Warmwasserbereitung aus erneuerbaren Energien. lm August hatte der Staat die Förderung für Wärme aus erneuerbaren Energien verbessert. Hauseigentümer, die ihre Heizung klimafreundlich auf erneuerbare Energien umstellen möchten, erhalten vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seitdem deutlich höhere Zuschüsse über das MAP. Zudem wurden für alle drei Bereiche des Förderprogramms — Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpen — neue Mindestfördersätze eingeführt, von denen insbesondere Eigentümer von kleineren Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern profitieren können.
So wird der Einbau eines Pelletkessels bereits ab 5 Kilowatt Leistung mit mindestens 2.400 Euro oder die Nutzung einer Sole/Wasser-Wärmepumpe mit einer Leistung bis 10 Kilowatt mit pauschal 2.800 Euro bezuschusst. Wird das Ganze mit einem Pufferspeicher mit 30 Liter lnhalt je Kilowatt Heizleistung kombiniert, erhöht sich der Zuschuss um weitere 500 Euro. Für Kaminöfen mit Wassertasche wird ab einer Leistung von 5 Kilowatt ein pauschaler Zuschuss von 1.400 Euro gewährt und für eine Solaranlage zur
Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung beträgt die Mindestförderung 1.500 Euro.
Durch Kombination oder zusätzliche Maßnahmen sind noch höhere Fördergelder über Kombinations- und Effizienzbonus des MAP möglich.
Die wesentlichsten Maßnahmen zur Basis- und Bonusförderung des MAP 2012 sind in nebenstehender Übersicht zusammengestellt.
Die Zuschüsse müssen bei dem BAFA beantragt werden. Die Anträge sind innerhalb von sechs Monaten nach lnbetriebnahme der neuen Heizungsanlage bzw. bei einer möglichen zusätzlichen lnnovationsförderung vor Beginn der Modernisierung zu stellen.
Allerdings sind einige Fördervoraussetzungen zu beachten: So ist zum Beispiel ein hydraulischer Abgleich beim Einsatz eines Pelletkessels oder einer Wärmepumpe erforderlich und bei Solaranlagen müssen die verwendeten Kollektoren vom BAFA als förderfähig anerkannt sein. Deshalb ist es ratsam, sich vorab darüber zu informieren, was, wann, wie gefördert wird.
Ausführliche Informationen zum Förderprogramm und die erforderlichen Antragsformulare finden Sie auf der
Website des BAFA unter www.bafa.de bzw. www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien.
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