ERDWÄRME21 GmbH

05/11 "Neue Konditionen bei der Förderung erneuerbarer Energien in Kraft", Haus & Grund informiert

Seit 15. März 2011 sind neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm in Kraft. Einige der Konditionenverbesserungen sind jedoch bis zum Jahresende befristet. Nur bei einer AntragsteIlung rechtzeitig vor dem 30.12.2011 (Tag des Antragseingangs beim BAFA) können diese erhöhten Förderungen in Anspruch genommen werden.

Was hat sich bei den Förderkonditionen geändert?

Wärmepumpen

• Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Unter anderem wurden die geforderten Jahresarbeitszahlen reduziert. Ab sofort gilt: Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen müssen Mindestjahresarbeitszahlen von 3,8 (bei Wohngebäuden) bzw. 4,0 (bei Nichtwohngebäuden) erreichen. Bei Luft/Wasser- Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl von 3,5 Fördervoraussetzung, bei gasbetriebenen Wärmepumpen 1,3.

• Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf Wärmeleistung). Dies erfolgt im Interesse der Erleichterung der Antragstellung und Vereinfachung der Förderanforderungen. Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten. Die Förderung liegt zwischen 2.400 Euro bei Wärmepumpen in Einfamilienhäusern bis hin zu 11.400 Euro bei Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von 100 kW.

Den vollständigen Bericht können Sie als PDF [2,9 MB] herunterladen.