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08/10 "EU-Gebäuderichtlinie: neue Standards für den Neubau", die EnergieAgentur.NRW informiert

Die neue, vom europäischen Parlament verabschiedete Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD, Energy Performance of Buildings Directive), sieht einige Änderungen für den Energieausweis vor. So schreibt die EU-Richtlinie vor, dass der Energiekennwert des Energieausweises in kommerziellen Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen künftig veröffentlicht werden muss.

Auch die Rechte von Käufern und Mietern werden gestärkt: Ihnen muss in Zukunft nach Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages der Energieausweis der Immobilie ausgehändigt werden. Außerdem müssen alle Mitgliedsstaaten ein unabhängiges Kontrollsystem für Energieausweise implementieren.

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