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12/09 "Neue Energiesparregeln für Altbauten", Haus & Grund informiert

Die Energieeinsparverordnung EnEV 2009 schreibt strengere Grenzwerte vor: Wer saniert, spart künftig mehr Energie. Pflicht wird die Nachrüstung von Geschossdecken, Nachtspeicherheizungen müssen stillgelegt werden.

Ab 1. Oktober trat die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2009 in Kraft. Sie gilt neben Neubauten auch für den Altbaubestand und löst die EnEV aus dem Jahr 2007 ab. Gesamtsanierungsmaßnahmen im Altbau werden künftig im Vergleich zur alten Regelung rund 30 Prozent mehr Primärenergie einsparen. Das lohnt sich trotz Mehrkosten. Ein Teil der Gebäudeeigentümer muss außerdem die oberste Geschossdecke oder das Dach in unbeheizten Dachräumen dämmen. Nachtspeicherheizungen in größeren Häusern werden in 10 Jahren, ab 2020, stufenweise abgeschafft. Die Kontrolle der Regeln erfolgt durch die Bezirksschornsteinfegermeister. Gebührenfreie Information zur EnEV-Novelle gibt es unter www.zukunftaltbau.de.

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