10/09 "Energieeinsparverordnung 2009 verschärft erneut Anforderungen an Immobilieneigentümer", Haus & Grund informiert
Informationsveranstaltung bei Haus & Grund Mülheim/Ruhr zu den neuen Regelungen sowie zum effektiven Einsatz regenerativer Energien mitsamt Fördermöglichkeiten
Mit der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 werden wieder Kosten auf etliche Immobilieneigentümer zukommen. Die ab 1.10.2009 geltende und in wesentlichen Teilen verschärfte Verordnung verpflichtet z.B. Hauseigentümer von Bestandsbauten, oberste begehbare Geschossdecken bis Ende 2011 zu dämmen, wenn das darüber befindliche Dach der Immobilie ungedämmt ist. Nachtspeicherheizungen mit einem Alter von mindestens 30 Jahren müssen – wenn nicht ein Ausnahmetatbestand vorliegt – bei Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten ab 1.1.2020 außer Betrieb genommen und durch andere Heizsysteme ersetzt werden. Die Anforderungen an die Modernisierung der Gebäudehülle von Altbauten werden wesentlich erhöht.
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