08/09 "Eigentümer sollten unbedingt den Reparaturzeitpunkt beachten", Haus & Grund informiert
Die Kosten für eine neue Heizung in einer selbstgenutzten Immobilie können auch dann nicht als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn konkret beabsichtigt ist, die Wohnung zeitnah zu vermieten. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinem Urteil vom 1. April 2009 klargestellt (Az. IX R 561/08).
Im zu entscheidenden Fall hatte ein Ehepaar im August 2002 in der selbstgenutzten Eigentumswohnung den Heizkessel erneuern lassen. Für 2003 war der Umzug in ein noch zu errichtendes Einfamilienhaus geplant, der dann tatsächlich auch im 2003 erfolgte.